GARABANDAL UND DIE DREI PÄPSTE
Hinweis Redaktion dieser
Webseite
Die letzten 3 Päpste
Aus den Buch: Garabandal - Der
Zeigefinger Gottes:
Die endzeitliche Prophetie von Garabandal
Vor der Entfernung von Gott warnt uns Maria
in überaus eindringlicher Form aus mütterlicher Liebe zu
ihren Kindern, deren Mutter sie durch die Worte ihres Sohnes
vom Kreuz herab wurde. Darum spricht die Heilige Jungfrau zu
den Kindern in Garabandal auch öfters von der nun
angebrochenen Endzeit, von der Endzeit, die aber nicht das
Ende der Welt bedeutet. Sie stellt ihnen die Wiederkunft
ihres Sohnes in Aussicht und geht dabei sogar so weit, daß
sie Conchita wissen läßt, wieviele Stellvertreter ihres
Sohnes noch für die Kirche kommen werden, bevor Seine
Herrschaft beginnt.
Als die Nachricht vom Tode Papst JOHANNES
XXIII. das Dorf erreicht hatte, verkündeten die kleinen
Glocken der Dorfkirche das Ableben des Papstes mit
wehmütigem Geläute. Conchita befand sich mit ihrer Mutter
Aniceta und Frau Ortiz auf dem Weg zur Kirche. Dabei kam es
zu folgendem Gespräch:
„Der Papst ist gestorben, “ sagte die Mutter.
„Ach ja, der Papst ist gestorben. Es kommen noch drei
Päpste, “ gab Conchita zur Antwort. Soweit so gut. Zuhause
aber ließ es Aniceta keine Ruhe und sie versuchte tiefer in
das Wissen ihrer Tochter einzudringen, was sie klugerweise
in Gegenwart der Frau von Dr. Ortiz vermieden hatte. „ Woher
weißt du denn, daß nur noch drei Päpste kommen?“ fragte sie,
nicht ohne Furcht über einen möglichen Irrtum ihrer Tochter,
der sie nur allzuschnell wieder ins Gerede bringen könnte.
„Von der Heiligen Jungfrau. Eigentlich, ’ sagte sie, ,sind
es noch vier’, aber einen zählt sie nicht mit. “ „Warum
zählt sie einen nicht mit?“ „Das hat sie nicht gesagt; sie
sagte nur, daß sie einen nicht mitzählt. Sie sagte aber, daß
einer nur kurze Zeit regieren wird. “ darauf die Frage:
„Zählt sie den vielleicht nicht mit?“ „Das weiß ich nicht.“
„Und was kommt dann?“ „Das hat sie nicht gesagt. “ Nach
einer kürzeren Pause ergänzte Conchita: „Die Heilige
Jungfrau hat zu uns einige Male davon gesprochen, daß Jesus,
ihr Sohn, wiederkommen wird, aber ob er dann kommt weiß ich
nicht. “ „Ist das alles?“ „Ja! Doch sie hat auch gesagt:
,Die Getrennten (Kirchen oder Christen) werden wieder
vereint sein’. Es gibt dann nur noch eine Religion. “
Aniceta schloß mit der Frage: „Bist du dir sicher?“ „Ja!“
kam es klar und überzeugt aus dem Munde ihrer Tochter, von
der sie gewohnt war keine Unwahrheiten zu hören. „Mir ist es
lieber, daß du darüber nicht mehr sprichst! Hast du
verstanden?“ „Ja!“ Aniceta wollte es dabei belassen, denn
das Gesagte übertraf den Horizont ihres Wissens und ihres
damaligen Vorstellungsvermögens und sie fürchtete aufs neue
ins Gerede zu kommen. So erfuhr es der Verfasser persönlich
von Aniceta Gonzalez im Beisein ihrer Tochter und von dieser
bestätigt am Abend nach der letzten Erscheinung am 13.
November 1965. Bei diesem Gespräch waren ebenfalls Elisabeth
Weber und Eloisa Deguia anwesend, die über diese
außergewöhnliche Prophetie ebenso erstaunt wie ratlos waren,
bezüglich eines Papstes, den die Heilige Jungfrau nicht
mitgezählt haben könnte.

Conchita mit ihrer Mutter Aniceta
am Abend des 13. November 1965.
Spekulationen hat es gerüchtweise darüber
zahlreich gegeben. Ob es sich um JOHANNES PAUL I. gehandelt
haben könnte, weil er nur ein so kurzes Pontifikat ausübte,
in dessen Verlauf es zu keinen wesentlichen Entscheidungen
in der Kirche kam, oder ob es sich etwa auch um einen nicht
rechtmäßigen Gegenpapst handeln könnte; es bleibt verborgen
im Ratschluß Gottes, der für uns dann Wirklichkeit wird,
wenn Gott ihn in der Zeit erfahrbar werden läßt. Ist es eine
göttliche Prophetie, bei der wir zwar über ein Ereignis
informiert werden, dessen Realität aber im souveränen Willen
des Vaters verborgen bleibt? Auf alle Fälle hat uns Jesus
selbst darauf hingewiesen, daß er die versprengten Schafe
zusammenführen wird und daß danach ein Hirt und eine Herde
sein werde. Es ist wohlgemerkt keine Verheißung, die er in
die Machbarkeit seiner Jünger und damit der Kirche gestellt
hat. ER selbst wird das tun.
Wann aber wird der Herr wiederkommen? Er wird
wiederkommen zum Gericht. So verkündet es die Kirche. Dann
aber, so sagt ein Theologe und Mystiker unserer Tage, wird
man sich nur für Himmel oder Hölle entscheiden können, eine
Möglichkeit sich für das sichtbare Reich Gottes auf Erden zu
entscheiden gibt es dann nicht. Also, folgert er, in
Kenntnis seines besonderen Wissens wird Jesus bereits vor
dem Ende wiederkommen, und weiter sagt er, seine Wiederkunft
wird zusammenfallen mit dem Triumph des Unbefleckten Herzens
Mariens. Seine Wiederkunft wird zugleich der Beginn seiner
glorreichen eucharistischen Gegenwart sein. Auch dieser Mann
spricht davon, daß wir in der Endzeit leben, wobei er
betont, daß das nicht das Ende der Welt bedeutet.
Beten wir nicht ständig im Vaterunser darum?
Recht spärlich sind die theologischen Erkenntnisse auf
diesem Gebiet, denn um das Jahr 1000 bildeten sich um diesen
Themenkreis Lehren, wie der Milenismus (Lehre vom
tausendjährigen Reich) oder der Schiliasmus, die von der
Kirche damals zwar als Irrlehren verurteilt wurden, deren
richtige Auslegung daraufhin bis heute theologisch nur
ungenügend bewältigt, ja vernachlässigt wurde.

GARABANDAL UND DIE DREI PÄPSTE
Quelle:garabandalderfilm.com/
Eines der Themen, die im
Zusammenhang mit den Ereignissen von Garabandal am meisten
kommentiert wird, ist die Prophezeiung der „drei Päpste"
zusammen mit der Ankündigung einer bevorstehenden „Ende der
Zeit". Das Thema ist so sensibel, dass es sehr
missverstanden werden kann und zu falschen Interpretationen
führen kann. Daher werden wir über die Informationen
nachdenken, die uns zur Verfügung stehen, wobei wir sehr
darauf bedacht sind, keine Interpretationen zu geben, die
uns nicht zustehen, sondern allein der Kirche zufallen.
Es war der 3. Juni 1963. Die Nachricht vom Tod von
Papst Johannes XXIII. war gerade in Garabandal bekannt
geworden Conchita war zusammen mit ihrer Mutter auf den Weg
in die Kirche, um für die ewige Ruhe des Pontifex zu beten.
Auf dem Weg dorthin lauscht Conchita in ihrem Inneren der
unverwechselbaren Stimme Unserer Mutter, die zu ihr sagt: „Nach
diesem Papst sind es nur noch drei; und dann [wird] das Ende
der Zeit sein". Nach einer Weile erklärt die
Muttergottes, dass, obwohl sie sagt, dass es nur noch drei
Päpste geben wird, es einen weiteres geben würde,
dieses aber „die Kirche für eine sehr kurze Zeit regieren
würde", weshalb Sie ihn nicht in dieser Liste
berücksichtigt. Es gibt Zeugen, die bestätigen, dass
Conchita noch im selben Monat, Juni 1963, diese Präzision
verkündet. Das bedeutet, dass Unsere Mutter im gleichen
Satz zwei Prophezeiungen gemacht hat:
1. Es gibt nur noch drei Päpste und dann wird es das „Ende
der Zeiten" anbrechen.
2. Um uns zu bestätigen, dass die erste Aussage wahr ist,
bietet uns Unsere Mutter ein Zeichen: Es wird zusätzlich
noch einen Papst geben, aber sein Pontifikat wird so kurz
sein, dass Sie in dieser Ankündigung ihn nicht mitzählt.
Wir alle wissen, wer dieser Papst ist, dessen Regierung so
kurzlebig war, dass er das Schicksal der Kirche nicht
beeinflusst hat: Johannes Paul I., der vom 26. August
1978 bis zu seinem Tod am 28. September 1978 Papst war. Nach
nur 33 Tagen Pontifikat entspricht Papst Luciani genau der
Beschreibung dieser außergewöhnlichen Vorhersage, die 1963
undenkbar war. Die drei Päpste der Ankündigung wären
daher Paul VI., Johannes Paul II. und Benedikt XVI. Nach der
Ankunft von Papst Franziskus hat die Zeit begonnen, in der
das „Ende der Zeit" kommen soll.
Was bedeutet aber diese Ankündigung? Ich weise erneut darauf
hin, dass wir sehr vorsichtig und demütig sein müssen, wenn
wir versuchen, hierfür eine Erklärung zu finden. Folgen wir
das Beispiel von Sr. Lucia von Fatima, als das dritte
Geheimnis von Fatima im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. P.
José Luis Saavedra erklärt, dass der Heilige Stuhl vor der
Veröffentlichung der durch Kard. Angelo Sodano erarbeiteten
Interpretation erstmal Sr. Lucia diese überreichte, um ihre
Meinung zu erfahren und um zu sehen, ob sie diese
Interpretation teilte. Sr. Lucia – erklärte später Kardinal
Ratzinger - antwortete, dass sie die Vision gehabt hatte,
ihr aber dessen Interpretation nicht zustünde. Die
Interpretation, sagte sie, sei nicht Zuständigkeit des
Sehers, sondern der Kirche.
Der Seher kann es nicht riskieren, die empfangenen
Nachrichten zu interpretieren. Seine Pflicht ist es, sie der
Kirche zum Studium und zur autorisierten Auslegung zu
übermitteln. Deshalb hat auch Conchita in Garabandal die
Entscheidung über die Angelegenheit ganz der Kirche
überlassen. Das müssen auch wir tun. Riskieren wir keine
freie Interpretation, die unseren Glauben oder den Glauben
anderer schädigen kann. Das Verständnis einer Nachricht
aus einer privaten Offenbarung erfordert normalerweise eine
lange Reifezeit. Manchmal muss sogar die Erfüllung der
vorhergesagten Ereignisse abwarten. Es ist jedoch so, dass die
Prophezeiung in der Heilsgeschichte nicht mit Weissagung
verwechselt werden kann. Es geht nicht darum zukünftige
Ereignisse vorherzusagen, sondern es ist immer ein Aufruf
zur Bekehrung. Die Prophezeiung offenbart den Willen Gottes
für die Gegenwart mehr als für die Zukunft: Es ist ein
Aufruf an uns, uns heute zu bekehren, ohne auf die
prophezeiten Ereignisse zu warten; diese Ereignisse sind
allein ein Zeichen, die das Eingreifens Gottes in die
Geschichte bestätigen.
Die Worte unserer Mutter lauten: «Nach diesem Papst sind es
nur noch drei; und dann ist das Ende der Zeit». Das
Adverb „nach“ - wie P. José Luis Saavedra in seinem Buch
„Garabandal, Botschaft der Hoffnung“ zutreffend bemerkt -bedeutet
nicht „sofort“. Auch bedeuten „Ende der Zeit“ und „Ende der
Welt“ nicht dasselbe und Conchita hat dies immer wieder
wiederholt. „Es sind nur noch drei“ bedeutet nicht, dass es
danach keine Päpste oder keine Kirche mehr geben wird oder
dass die Menschheit verschwinden wird. Wir müssen all
diese schweren schwarzen Wolken aus unserem Kopf und unserer
Fantasie verbannen. «Nur noch drei; und dann [wird] das
Ende der Zeit sein“ bedeutet einfach, dass es noch drei
Päpste geben wird, bevor dieses mysteriöse „Ende der Zeit“
beginnt. Danach wird es weiterhin Päpste geben, die
Kirche und die Welt werden weiterhin existieren. Aber danach
werden wir in eine neue Epoche in der Kirchengeschichte
eintreten.
Unsere Mutter in Garabandal hat
das und nicht mehr gesagt und wir dürfen es nicht wagen, ein
weiteres Wort hinzuzufügen. Wir können jedoch nicht
bestreiten, dass wir in einer Zeit leben, die für die
Geschichte der Kirche von enormer Bedeutung ist.
Dieses Ende der Zeit geht mit einer Zeit der großen
Prüfung und Reinigung der Kirche einher. Und das ist
nicht nur eine Interpretation, sondern offensichtlich für
alle, die wir das täglich erfahren. Es ist gegenwärtig, dass
die Kirche heute stark geprüft, verfolgt und gereinigt wird.
Das bedeutet aber nicht, dass es das Ende der Kirche ist; im
Gegenteil, wenn wir treu sind und auf die Aufrufe unserer
Mutter antworten, wird diese ganze Situation zu einem
vorsehenden Gnadenmoment führen.
Tatsächlich verbindet P. José Luis Saavedra die
Verkündigung des „Endes der Zeit“ mit der leuchtenden
Prophezeiung von Fatima: „Endlich wird mein Unbeflecktes
Herz siegen“. Dieses „endlich“, so finden wir es im
Wörterbuch, ist ein adverbialer Ausdruck, der mit Nachdruck
das Ende einer Wartesituation ausdrückt. In diesem Fall
scheint es auf den Abschluss einer schwierigen Zeit vor dem
Triumph des Unbefleckten Herzens Mariens hinzuweisen. Für
Santiago Lanús - Experte in aktuellen marianischen
Erscheinungen - würde „das Ende der Zeit“, das mit der
Warnung Garabandals beginnen sollte, „bis zum in Fatima
angekündigten Triumphs des Unbefleckten Herzens andauern“.
Dieses Ende der Zeit wäre geprägt von einer schmerzhaften
Zeit der inneren Prüfung und der äußeren Verfolgung, in der
die Kirche, wie die Mädchen von Garabandal ankündigten, den
Eindruck erwecken würde, kurz vor ihrem Untergang zu stehen.
Wir leiden bereits teilweise diese Prüfung. Wir dürfen aber
nicht dieser bösen Versuchung nachgeben oder verzweifeln, denn
alle diese Ereignisse, von denen wir sprechen, kommen aus
den Tiefen des barmherzigen Herzens unseres Herrn. Wir
sollten uns nicht vor zukünftigen Ereignissen fürchten,
sondern uns mit Vertrauen in die Hände Unserer Himmlischen
Mutter begeben, denn alles ist zu unserem Besten bedacht, um
uns zu einer tiefen Umkehr zu führen.
Dennoch möchte ich darauf bestehen, dass Ankündigungen wie
die, die wir in Garabandal hören, von der Kirche
interpretiert werden müssen und von ihrer Seite eine
besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit erfordern. Während wir
aber die endgültige öffentliche Verkündigung der Kirche für
Garabandal erwarten, lasst uns mit Frieden und mit einem
dankbaren Herzen gegenüber Unserer Mutter an unserer
Bekehrung arbeiten und Ihr danken, die uns so sehr liebt und
die mit solcher Entschlossenheit unsere Erlösung sucht.
Quelle: SAAVEDRA, J.L., Garabandal,
mensaje de esperanza.
Santander, 2015.
(Garabandal, Botschaft der Hoffnung) |
Es
folgen von der Redaktion dieser Webseite wichtige Hinweise:
Auszug Text SAAVEDRA, J.L., Garabandal,
mensaje de esperanza.
Santander, 2015
Wir alle wissen, wer dieser Papst ist, dessen Regierung so
kurzlebig war, dass er das Schicksal der Kirche nicht beeinflusst hat: Johannes
Paul I.,
der vom 26. August 1978 bis zu seinem Tod am 28. September 1978 Papst war. Nach
nur 33 Tagen Pontifikat entspricht Papst Luciani genau der Beschreibung dieser
außergewöhnlichen Vorhersage, die 1963 undenkbar war. Die
drei Päpste der Ankündigung wären daher Paul VI., Johannes Paul II. und Benedikt
XVI.
Diese
Prophezeiung ist klar und deutlich.
Bei
P. Franziskus hat die Zeit begonnen!
Während seines Pontifikats wurde er mehrfach der Verbreitung von Häresien
beschuldigt.
Z.B Amoris laetitia
Pachamama
Textauszug:
Interview des italienischen Fernsehen mit
Erzbischof Carlo Vigano April 2025
Wie sieht die Zukunft der Kirche nach dem Tod von Papst
Franziskus aus?
Der Tod Bergoglios verdeutlicht sozusagen eine Situation weitverbreiteter
Illegitimität. Von den 136 wahlberechtigten Kardinälen wurden 108 von ihm
selbst „geschaffen“. Das bedeutet, dass jeder Papst, der im kommenden
Konklave gewählt wird – selbst wenn es sich um einen neuen Heiligen Pius X.
handelt –, seine Autorität dadurch beeinträchtigt sein wird, dass er von
falschen Kardinälen gewählt und von einem falschen Papst geschaffen wurde. Aus
diesem Grund habe ich meine Mitbrüder im Bischofsamt vor einiger Zeit gebeten,
diese Aspekte zu klären, bevor sie mit der Wahl eines neuen Papstes fortfahren.
Sicherlich ist die Situation verheerend und menschlich unlösbar. Als Bischof und
Nachfolger der Apostel kann ich jedoch nicht umhin, alle daran zu erinnern, dass
die Kirche, der mystische Leib Christi, dazu bestimmt ist, die „passio Ecclesiæ“
nach dem Vorbild des Herrn zu bestehen. Gerade aus dieser Passion – in der alles
verloren scheint wie an jenem Karfreitag vor 1992 Jahren – wird die Kirche
wiedergeboren, erneuert und geläutert werden.
Quelle: https://www.complicitclergy.com/2025/04/24/archbishop-vigano-the-interview-they-refused-to-publish/
Man beachte die sehr
wichtige Päpstliche Bulle
„Cum Ex Apostolatus Officio“ von Papst Paul IV 15. Februar
1559
Enzykliken.Bullen/Cum_Ex_Apostolatus_Officio_von_Papst_Paul_IV.html
Wichtige
Textstellen dieser Bulle
hervorgehoben
Päpstliche Bulle
„Cum Ex Apostolatus Officio“ von Papst
Paul IV |
Maßnahmen gegen die
Greuel der Verwüstung, wie er vom
Propheten Daniel vorhergesagt ist, an
heiliger Stätte |

(Aus: Bullarium, Bd.1, Luxemburg
1727, Seite 840-842.
Die Paragrapheninhalte sind dort am Rande
angegeben.)
Bulle
„Cum Ex Apostolatus Officio“
von Papst Paul IV
15. Februar 1559
Paul, Bischof,
Inhaltsangabe: Einleitung
Aufgrund des Apostolischen Amtes, das uns von Gott
anvertraut ist, wenn auch ohne eigene hinreichende Verdienste,
lastet die allgemeine Sorge um die Herde des Herrn auf uns. Deswegen
sind wir gehalten, zu ihrer treuen Bewahrung und zur heilvollen
Lenkung nach Art eines aufmerksamen Hirten ständig wachsam zu sein
und sehr sorgfältig Vorsorge zu treffen, daß jene in dieser Zeit,
die sich infolge der Sündenauswirkung ungebundener auf ihre eigene
Weisheit stützen und sich verhängnisvoller als gewöhnlich gegen die
Beobachtung des rechten Glaubens erheben und überdies mittels
abergläubischer und frei erfundener Ausflüchte das Verständnis der
Heiligen Schrift verdrehen sowie die Einheit der katholischen Kirche
wie den nahtlosen Rock des Herrn zu zerreißen suchen, daß diese von
der Herde Christi verjagt werden und die Lehre des Irrtums nicht
weiter verbreiten können, da sie es verschmähen, Jünger der Wahrheit
zu sein.
§1. Inhaltsangabe: Der Anlaß zu dieser Konstitution
In
Anbetracht dieser so schwierigen und gefahrvollen Angelegenheit hat
der Römische Pontifex (=Bischof von Rom), der Gottes und
unseres
Herrn Jesus Christus Stellvertreter auf Erden ist,
über die Völker und Reiche unbeschränkte Vollmacht und entscheidet
richterlich über alle, ohne selber in dieser Welt richterlichem
Urteil zu unterliegen;
jedoch darf ihm widersprochen werden, wenn er als vom Glauben
abgewichen erfunden wird.
Je größer jedoch die Gefahr ist, die die Aufmerksamkeit auf sich
zieht, desto vollständiger und sorgfältiger muß man darauf bedacht
sein, daß keine falschen Propheten oder andere, die weltliche Gewalt
innehaben, die Seelen einfacher Menschen beklagenswert umgarnen und
Unzählige, die in geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten ihrer
Sorge und Leitung anvertraut sind, mit sich ins Verderben und in den
Untergang der Verdammnis ziehen.
Es darf niemals dazu kommen, daß wir den
Greuel der Verwüstung,
wie er vom Propheten Daniel vorhergesagt ist, an heiliger Stätte
sehen. Deswegen verlangen wir danach, soweit wir es in Anbetracht
unseres Hirtenamtes mit Gottes Hilfe vermögen, die Füchse, die den
Weinberg des Herrn zu verwüsten trachten, zu fangen und die Wölfe
von den Schafställen fernzuhalten,
um nicht als stumme Hunde zu erscheinen, die nicht zu bellen
vermögen, damit wir nicht mit den bösen Landpächtern zugrunde gehen
und mit dem Mietling verglichen werden.
§2. Inhaltsangabe: Der Papst bestätigt hier alle Strafen, die über
Häretiker und Schismatiker verhängt sind.
Nach
reiflicher Beratung mit unseren ehrwürdigen Brüdern, nämlich den
Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche, billigen und erneuern wir
mit ihrem Rat und ihrer einmütigen Zustimmung alle und jede
Anordnung der Exkommunikation, der Suspension, des Interdikts, der
Amtsenthebung und aller anderen Urteilssätze, Zensuren und Strafen,
die von all unseren Vorgängern für solche erlassen wurden, ferner
diejenigen, die durch ihre außergesetzlichen Schreiben festgelegt
oder durch die heiligen Konzilien von der Kirche Gottes angenommen
wurden oder durch die Erlasse und Bestimmungen der heiligen Väter
oder durch die heiligen Richtlinien, Verfügungen und Apostolischen
Verordnungen gegen Häretiker oder Schismatiker, jemals erlassen oder
veröffentlicht wurden, - diese, so bestimmen wir auf Dauer, müssen
beachtet werden und wieder in tatkräftige Beachtung, wenn sie
vielleicht nicht darin sind, kommen und darin bleiben. Alle, die bis
jetzt vom katholischen Glauben abgewichen, in Häresie gefallen oder
ins Schisma geraten sind oder derlei hervorgerufen oder verschuldet
haben, wenn sie als solche erkannt sind, sich bekannt haben oder
überführt wurden oder (was Gott in seiner Huld und Güte von allen
abwenden wolle) fernerhin abweichen, in Häresie fallen, in ein
Schisma geraten, derlei hervorrufen, verschulden oder die erfunden
werden, daß sie abgewichen, in Häresie gefallen, in ein Schisma
geraten sind, solches hervorgerufen oder verschuldet haben, oder die
dies bekennen oder dessen überführt werden, - diese, so wollen und
bestimmen wir, daß diese jeglichen Standes, Grades, Ranges, Berufes
und vortrefflicher Würde, auch wenn sie in bischöflicher oder
erzbischöflicher Würde stehen oder Patriarchen, Primaten oder eine
andere größere kirchliche Würde besitzen, mit der Kardinalswürde
versehen sind oder das Amt eines Legaten des Apostolischen Stuhles,
wo immer auf Erden, ständig oder zeitlich begrenzt innehaben,
daß sie alle die vorgenannten Urteilssätze, Zensuren und Strafen auf
sich ziehen.
Das Gleiche gilt für die weltlichen Autoritäten eines Grafen,
Barons, Markgrafen, Herzogs, Königs oder Kaisers oder die sonst
durch höhere Würde hervorragen.
§3. Inhaltsangabe: Prälaten und Fürsten, die vom Glauben abweichen,
werden weitere Strafen auferlegt.
Nichtsdestoweniger halten wir es für angebracht, daß jene, die sich
nicht aus Liebe zur Tugend vom Schlechten fernhalten, aus Furcht vor
Strafe davon abgeschreckt werden. Bischöfe, Erzbischöfe,
Patriarchen, Primaten, Kardinäle, Legaten, Grafen, Barone,
Markgrafen, Herzöge, Könige und Kaiser, die andere belehren und
ihnen ein gutes Beispiel zum Verleih in der katholischen Kirche sein
müssen, fehlen schwerer als die übrigen, da sie nicht nur sich
selber zugrunde richten, sondern auch unzählige andere Menschen, die
ihrer Obsorge und Leitung anvertraut sind oder ihnen anderweitig
untergeben sind, mit sich ins Verderben und in den Pfuhl des
Untergangs ziehen. In Übereinstimmung und mit Zustimmung der
Kardinäle bestimmen wir in dieser Konstitution,
die für immer gelten soll,
aus Abscheu gegen ein so großes Verbrechen, in Bezug auf das es in
der Kirche Gottes kein größeres oder verhängnisvolleres gibt,
und legen
aufgrund der Fülle Apostolischer Vollmacht fest, verordnen und
definieren, daß Urteilssätze, Zensuren und vorgenannten Strafen in
Kraft und Wirksamkeit bleiben und in Zukunft Wirksamkeit behalten.
Alle und jeder einzelne der Bischöfe, Erzbischöfe, Patriarchen,
Primaten, Kardinäle, Legaten, Grafen, Baronen, Markgrafen, Herzöge,
Könige und Kaiser, die bis jetzt offenkundig vom Glauben abgewichen,
in Häresie gefallen oder ins Schisma geraten sind oder derlei
hervorgerufen oder verschuldet haben, so sie als solche befunden
wurden oder sich bekannt haben oder überführt wurden oder auch in
Zukunft abweichen, in Häresie fallen oder ins Schisma geraten oder
derlei veranlaßt oder verschuldet haben: wenn sie als solche
befunden werden oder sich bekennen oder überführt werden, da sie
darin unentschuldbarer sind als die übrigen, so gehen sie- über die
vorgenannten Urteilssätze, Zensuren und Strafen hinaus- eo ipso
(=von selbst, automatisch),
ohne irgendeine rechtliche oder faktische Amtshandlung, ihrer Ämter
und Bischofssitze, auch ihrer Erzbischöfen, sowie Patriarchal- und
Primatialkirchen sowie ihrer Kardinalswürde und jedwedes
Legatenamtes verlustig.
Sie verlieren ebenfalls das aktive und passive Wahlrecht und jedwede
Autorität in ihren Klöstern, Benefizien und kirchlichen Ämtern mit
und ohne Seelsorge, seien sie Weltgeistliche oder Angehörigen
irgendeines Ordens, die aufgrund von Vergünstigungen oder
apostolischer Anweisung (Dispens) auf einen Rechtstitel, auf eine
Kommende oder für die Verwaltung oder sonstwie etwas erlangt haben,
worin oder wozu sie irgendein Recht haben. Sie sollen aller
Erträgnisse und Einkünfte und aller Jahreserträge aus ähnlichen
Erträgnissen und Einkünfte und Erträgen, die ihnen vorbehalten und
zugewiesen sind, beraubt werden. Auch Grafschaften, Baronien,
Markgrafschaften, Herzogtümer, Königtümer und Kaisertum verlieren
sie völlig, ganz und auf immer, und sind dafür weiterhin ungeeignet
und unfähig.
Sie haben als
Abgefallene und Abtrünnige in allem und in jeder Hinsicht zu gelten,
selbst wenn sie vorher einer derartigen Häresie vor Gericht
öffentlich abgeschworen hätten. Zu keiner Zeit können sie in ihre
früheren Ämter wieder eingesetzt werden; in Bischofs-, Erzbischofs-,
Patriarchen- oder Primatialkirchensitz oder in die Kardinalswürde
oder in einen anderen Ehrengrad oder in irgendeine größere oder auch
geringere Würde,
auch
nicht in aktives oder passives Wahlrecht, auch nicht in Klöster,
Benefizien oder Grafschaften, Baronien, Markgrafschaften,
Herzogtümer, Königtümer und Kaisertum;
sie können nicht
wieder eingesetzt, reintegriert oder rehabilitiert werden;
im
Gegenteil, sie werden dem Urteil weltlicher Macht überantwortet zu
gebührender Bestrafung. Bei offenkundigen Zeichen wahrer Reue und
Anzeichen gebührender Buße sollen sie aufgrund der Nachsicht und
Güte des Heiligen Stuhls in ein Kloster oder an einen anderen Ort
mit klösterlicher Ordnung gebracht werden, um für immer beim Brot
des Leides und beim Wasser der Trauer Buße zu tun. Als solche
Abgefallene sollen sie von allen betrachtet, behandelt und angesehen
werden, welchen Standes, Grades, Ranges, Berufes sie auch sein mögen
oder von welcher hervorragenden Würde, auch jedweder Würde eines
Bischofs, Erzbischofs, Patriarchen und Primaten oder auch anderer
höherer kirchlicher Amtswürde und auch Kardinalswürde oder weltlich:
von Autorität und Vorzüglichkeit eines Grafen, Barons, Markgrafen,
Herzogs, Königs und Kaisers; als solche sollen sie gemieden werden
und allen menschlichen Trostes bar sein.
§4. Inhaltsangabe: Wer Patronats- oder Ernennungsrechte für
Benefizien hat, die infolge Häresie unbesetzt sind, soll gehalten
sein, innerhalb der gesetzlichen Frist andere Personen zu
präsentieren.
Die die Patronats- oder Ernennungsrecht geeigneter
Personen für Kathedral-, auch Metropolitan- und Patriarchal- sowie
Primatialkirchen oder auch Klostergüter zu haben beanspruchen, sind
gehalten, wenn diese infolge derartiger Vorgänge vakant sind, dafür
zu sorgen, daß diese Ämter nicht längere Zeit den Unbilden des
Nicht-besetzt-Seins ausgeliefert werden, sondern daß sie der
Häretikerknechtschaft entrissen, geeigneten Personen anvertraut
werden, die deren Untergebene getreulich auf den Pfad der
Gerechtigkeit geleiten. Für Kirchen, Klöster und Benefizien sollen
sie derartige andere geeignete Personen innerhalb der vom Recht oder
aufgrund ihrer Konkordate oder Abmachungen mit dem Heiligen Stuhl
festgelegten Frist uns oder dem jeweiligen Römischen Pontifex
(Papst) präsentieren. Andernfalls geht nach Ablauf dieser Frist die
volle und freie Verfügung über Kirchen, Klöster und vorgenannten
Benefizien auf uns und den jeweiligen Pontifex Romanus (=Papst) eo
ipso von Rechts wegen über.
§5. Inhaltsangabe: Begünstiger der Häretiker ziehen sich die hier
beschriebenen Strafen zu.
Überdies
sollen jene, die solche, welche als derartige ertappt wurden oder
sich bekannt haben oder überführt wurden,
wissentlich irgendwie aufnehmen oder verteidigen oder begünstigen
oder ihnen Glauben schenken oder ihre Lehren als Dogmen auszugeben
wagen, diese sollen eo ipso (= von
selbst) der Exkommunikation verfallen,
sie
sollen ehrlos sein und kein Wahlrecht haben, sei es persönlich oder
schriftlich mittels eines Boten oder, eines Bevollmächtigten für
öffentliche oder private Aufgaben oder für beratende Ausschüsse, für
eine Synode oder ein allgemeines oder provinzielles Konzil, ein
Kardinalskonklave oder irgendeine Versammlung von Gläubigen. Für die
Wahl irgend jemandes oder zur Zeugnisabgabe sollen und können sie
nicht zugelassen werden. Sie sollen zeugnisunfähig sein und können
keine Erbnachfolge antreten;
überdies braucht ihnen
niemand über irgendwelche Angelegenheiten Rechenschaft zu geben.
Wenn sie vielleicht Richter sind, erhalten ihre Urteile keine
Gültigkeit,
es dürfen ihnen keinerlei Rechtssachen zu Gehör gebracht werden.
Wenn sie Rechtsanwälte sind, darf ihr Rechtsbeistand nicht
angenommen werden; wenn sie Notar sind, sollen die durch sie
ausgefertigten Urkunden völlig ohne Gültigkeit und Bedeutung sein.
Darüber hinaus sollen Kleriker aller und einzelner Kirchen verlustig
gehen, auch der Kathedral-, Metropolitan-, Patriarchal- und
Primatialkirchen sowie der Klöster und Benefizien und der
kirchlichen Ämter, auch wenn sie- wie vorher angemerkt – in
qualifizierter Weise erworben wurden.
Sowohl die Kleriker
als auch die Laien sollen, auch wenn sie diese – wie vorausgeschickt
– in qualifizierter Weise erworben haben, ihre Ämter eo ipso (=von
selbst) verlieren,
wenn sie mit den vorgenannten Würden ausgestattet sind: nämlich mit
Königtümern, Herzogtümern, Domänen und Lehensgütern. Königtümer,
Herzogtümer, Domänen, Lehensgüter und andere Güter dieser Art sollen
beschlagnahmt werden und bleiben, dann denjenigen rechtmäßig
übereignet werden, die sie zuerst in Besitz nehmen, sofern diese in
der Aufrichtigkeit des Glaubens und in der Einheit mit der Heiligen
Römischen Kirche sind und im Gehorsam stehen gegen uns und unsere
Nachfolger, die Römischen Päpste, die kanonisch-rechtmäßig
nachfolgen.
§6. Inhaltsangabe: Prälaten und Bischöfe, die vor ihrer Erhebung
offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen sind, verlieren
automatisch alle Autorität und jegliches Amt. Ihre Erhebung ist
nichtig und kann in keiner Weise gültig gemacht werden.
Wir fügen hinzu, daß ein Bischof, auch wenn er
an Stelle eines Erzbischofs oder Patriarchen oder Primas fungiert,
oder ein Kardinal der vorgenannten Römischen Kirche, auch – wie
vorbemerkt – ein Legat oder auch ein Römischer Pontifex
(Papst) vor
seiner Erhebung zum Kardinal oder seiner Wahl zum Römischen Pontifex
(Papst)
vom katholischen Glauben abgewichen, in eine Häresie gefallen oder
ins Schisma geraten ist oder derlei hervorgerufen und verursacht
hat, so ist seine Erhebung oder Wahl, auch wenn sie in Eintracht und
mit der einmütigen Zustimmung aller Kardinäle erfolgt ist, null und
nichtig und wertlos.
Sie kann
nicht durch die Annahme der Bischofsweihe oder die nachfolgende
Übernahme der Leitung und Verwaltung,
auch
nicht durch die Inthronisation des Römischen Pontifex“ selbst
oder durch Huldigung oder durch den ihm von allen geleisteten
Gehorsam, wie lange er auch gedauert haben mag, als gültig geworden
bezeichnet werden,
noch Gültigkeit
erlangen, noch als gültig in irgendeinem Teilbereich angesehen
werden.
Man muß
dafürhalten, daß allen die auf solche Weise zu Bischöfen,
Erzbischöfen, Patriarchen oder Primaten befördert wurden, in
geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten eine nichtige
Verwaltungsbefugnis zu erteilt worden ist oder zu erteilt wird.
Alles und jedes, das durch sie wie auch immer
ausgesprochen, geschaffen, vollzogen und verwaltet wurde, und alles,
was daraus folgte, entbehrt der Gültigkeit und kann überhaupt keine
Sicherheit und auch niemandem ein Recht verleihen. So gehen die so
Beförderten und Gewählten eo ipso
(=von selbst)
und ohne irgendeine Erklärung jeglicher
Würde, Stellung, Ehre, jeglichen Titels, jeglicher Autorität,
jeglichen Amtes und jeglicher Vollmacht verlustig,
selbst wenn alle und jeder einzelne so Beförderte oder Gewählte
vorher vom Glauben nicht abgewichen wären und nicht Häretiker
gewesen wären und nicht ins Schisma verfallen wären oder es
hervorgerufen oder veranlaßt hätten.
§7. Inhaltsangabe: Ihren Untergebenen ist es erlaubt, den Gehorsam
und die Ergebenheit ungestraft zu verweigern.
Untergebenen Personen, und zwar sowohl
Weltgeistlichen und Ordensgeistlichen als auch Laien, auch
Kardinälen, auch solchen, die an der Wahl des Papstes, der zuvor vom
Glauben abgefallen oder Häretiker oder Schismatiker war,
teilgenommen oder sonstwie zugestimmt und ihm das
Gehorsamsversprechen geleistet und ihm gehuldigt haben, dies gilt
auch für Kastellane, Präfekten, Hauptleute und Beamte unserer heren
Stadt (=Rom)
und des ganzen Kirchenstaates, auch diesen Beförderten oder
Gewählten, die durch Huldigung oder Eid oder Schuldbriefe gebunden
und verpflichtet sind, ist es gestattet, sich von der
Gehorsamspflicht und Ergebenheit gegenüber den so Beförderten oder
Gewählten jederzeit ungestraft loszusagen und diese wie Zauberer,
Heiden, Zöllner und Häresiarchen zu meiden.
Doch bleiben diese Untergebenen der Treue und dem Gehorsam gegenüber
künftigen Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen, Primaten und dem
Römischen Papst, der kanonisch rechtmäßig nachfolgt,
nichtsdestoweniger weiter verpflichtet. Zur größeren Beschämung der
so Beförderten und Erwählten, wenn diese ihre Leitung und Verwaltung
weiter fortführen wollen, ist es gestattet, gegen diese so
Beförderten und Erwählten die Hilfe des weltlichen Arms anzurufen.
Deswegen dürfen solche, die sich von der Treue und dem Gehorsam
gegenüber den so Beförderten und Gewählten nach Maßgabe des
Vorgenannten lossagen, nicht als Zerreißer der Tunika des Herrn
gelten und Zensuren oder rächender Bestrafung unterliegen.
§8. Inhaltsangabe: Aufhebung gegenteiliger Anordnungen.
Dem
stehen nicht entgegen apostolische Bestimmungen und Anordnungen,
auch nicht Privilegien, Bewilligungen (=Indulte) und Apostolische
Schreiben, die diesen Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen, Primaten
und Kardinälen und jedweden anderen –
in welchem
Zusammenhang oder welcher Form und mit welchen Klauseln auch immer
gegeben -, auch nicht Dekrete auch nicht als Motu proprio“, oder aus
sicherem Wissen und in der Fülle Apostolischer Vollmacht oder auch
mittels Konsistorium oder sonst auf irgendeine Weise ausgestellt,
auch nicht, wenn sie wiederholt gutgeheißen und erneuert wurden und
auch im Rahmen des Corpus iuris, auch nicht irgendwelche Kapitel des
Konklaves, wenn auch unter Eid oder mit Apostolischer Bestätigung
oder sonstwelcher Bestätigung,
auch
durch uns selbst beeidigt. Alle diese gegenwärtigen Zusagen an sie,
die ausdrücklich genannt wurden und Wort für Wort angeführt wurden,
die sonst in ihrer Gültigkeit verbleiben,
heben wir nur für diese Fälle speziell und ausdrücklich auf,
ohne daß irgend etwas anderes dagegen steht.
§9. Inhaltsangabe: Befehl zur Veröffentlichung.
Damit aber das vorliegende Schreiben zur Kenntnis
aller, denen daran liegt, gelangt wollen wir, daß es oder eine Kopie
davon (die durch die Hand eines amtlichen Notars unterzeichnet und
mit dem Siegel einer Person kirchlicher Würde beglaubigt ist; wir
bestimmen, daß dieser volle Glaubwürdigkeit zukommt) an den
Türflügeln der Basilika des Apostelfürsten in der Stadt (=Rom) und
der Apostolischen Kanzlei und am Rande des Campus Florae ( =Campo
die Fiori) durch einige aus unseren Läufern veröffentlicht und
angeschlagen werde und eine Kopie davon dort angeschlagen belassen
werde. Die Veröffentlichung und Anschlagung sowie die Belassung
einer derartigen Kopie, die angeschlagen ist, genügt und muß für
feierlich und gesetzmäßig gehalten werden, und es ist keine andere
Veröffentlichung erforderlich oder zu erwarten.
§10.
Inhaltsangabe: Strafsanktionen.
Es ist
also niemandem erlaubt, dieses Schriftstück unserer Gutheißung,
Erneuerung, Sanktion, Bestimmung, Aufhebung, Willensäußerung und
Dekrets zu verstümmeln oder vermessenerweise dagegen anzugehen.
Wenn
jemand das versuchen sollte, soll er wissen, daß er sich den
Unwillen des Allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und
Paulus zuzieht. Gegeben zu Rom bei Sankt Peter, im 1559. Jahr der
Menschwerdung des Herrn, am 15. Tag vor den Kalenden des März (= 15.
Februar), im vierten Jahr unsere Pontifikats.
† Ich Paulus, Bischof der Katholischen Kirche, habe unterschrieben.
(Es folgen die Unterschriften der 31 Kardinäle.)
Linkempfehlung:
Übersicht Enzykliken - Päpstliche Bullen
Quo primum
Päpstliche Bulle Papst Pius V. Ritus der Messe 1570
Am Tag des Papstrücktritts
von Papst Benedikt XVI. schlägt ein Blitz im Petersdom ein
Quelle:
www.focus.de
Seite wurde inzwischen gelöscht

Der Blitz schlug nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa
um 17.56 Uhr
(11. Februar 2013) ein,
also an demselben Tag der Rücktritts-Ankündigung
von Papst Benedikt XVI.
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