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GARABANDAL UND DIE DREI PÄPSTE
Hinweis Redaktion dieser Webseite

Die letzten 3 Päpste

Aus den Buch: Garabandal - Der Zeigefinger Gottes: Die endzeitliche Prophetie von Garabandal
Vor der Entfernung von Gott warnt uns Maria in überaus eindringlicher Form aus mütterlicher Liebe zu ihren Kindern, deren Mutter sie durch die Worte ihres Sohnes vom Kreuz herab wurde. Darum spricht die Heilige Jungfrau zu den Kindern in Garabandal auch öfters von der nun angebrochenen Endzeit, von der Endzeit, die aber nicht das Ende der Welt bedeutet. Sie stellt ihnen die Wiederkunft ihres Sohnes in Aussicht und geht dabei sogar so weit, daß sie Conchita wissen läßt, wieviele Stellvertreter ihres Sohnes noch für die Kirche kommen werden, bevor Seine Herrschaft beginnt.

Als die Nachricht vom Tode Papst JOHANNES XXIII. das Dorf erreicht hatte, verkündeten die kleinen Glocken der Dorfkirche das Ableben des Papstes mit wehmütigem Geläute. Conchita befand sich mit ihrer Mutter Aniceta und Frau Ortiz auf dem Weg zur Kirche. Dabei kam es zu folgendem Gespräch:

„Der Papst ist gestorben, “ sagte die Mutter. „Ach ja, der Papst ist gestorben. Es kommen noch drei Päpste, “ gab Conchita zur Antwort. Soweit so gut. Zuhause aber ließ es Aniceta keine Ruhe und sie versuchte tiefer in das Wissen ihrer Tochter einzudringen, was sie klugerweise in Gegenwart der Frau von Dr. Ortiz vermieden hatte. „ Woher weißt du denn, daß nur noch drei Päpste kommen?“ fragte sie, nicht ohne Furcht über einen möglichen Irrtum ihrer Tochter, der sie nur allzuschnell wieder ins Gerede bringen könnte. „Von der Heiligen Jungfrau. Eigentlich, ’ sagte sie, ,sind es noch vier’, aber einen zählt sie nicht mit. “ „Warum zählt sie einen nicht mit?“ „Das hat sie nicht gesagt; sie sagte nur, daß sie einen nicht mitzählt. Sie sagte aber, daß einer nur kurze Zeit regieren wird. “ darauf die Frage: „Zählt sie den vielleicht nicht mit?“ „Das weiß ich nicht.“ „Und was kommt dann?“ „Das hat sie nicht gesagt. “ Nach einer kürzeren Pause ergänzte Conchita: „Die Heilige Jungfrau hat zu uns einige Male davon gesprochen, daß Jesus, ihr Sohn, wiederkommen wird, aber ob er dann kommt weiß ich nicht. “ „Ist das alles?“ „Ja! Doch sie hat auch gesagt: ,Die Getrennten (Kirchen oder Christen) werden wieder vereint sein’. Es gibt dann nur noch eine Religion. “ Aniceta schloß mit der Frage: „Bist du dir sicher?“ „Ja!“ kam es klar und überzeugt aus dem Munde ihrer Tochter, von der sie gewohnt war keine Unwahrheiten zu hören. „Mir ist es lieber, daß du darüber nicht mehr sprichst! Hast du verstanden?“ „Ja!“ Aniceta wollte es dabei belassen, denn das Gesagte übertraf den Horizont ihres Wissens und ihres damaligen Vorstellungsvermögens und sie fürchtete aufs neue ins Gerede zu kommen. So erfuhr es der Verfasser persönlich von Aniceta Gonzalez im Beisein ihrer Tochter und von dieser bestätigt am Abend nach der letzten Erscheinung am 13. November 1965. Bei diesem Gespräch waren ebenfalls Elisabeth Weber und Eloisa Deguia anwesend, die über diese außergewöhnliche Prophetie ebenso erstaunt wie ratlos waren, bezüglich eines Papstes, den die Heilige Jungfrau nicht mitgezählt haben könnte.

Conchita mit ihrer Mutter Aniceta
am Abend des 13. November 1965.

Spekulationen hat es gerüchtweise darüber zahlreich gegeben. Ob es sich um JOHANNES PAUL I. gehandelt haben könnte, weil er nur ein so kurzes Pontifikat ausübte, in dessen Verlauf es zu keinen wesentlichen Entscheidungen in der Kirche kam, oder ob es sich etwa auch um einen nicht rechtmäßigen Gegenpapst handeln könnte; es bleibt verborgen im Ratschluß Gottes, der für uns dann Wirklichkeit wird, wenn Gott ihn in der Zeit erfahrbar werden läßt. Ist es eine göttliche Prophetie, bei der wir zwar über ein Ereignis informiert werden, dessen Realität aber im souveränen Willen des Vaters verborgen bleibt? Auf alle Fälle hat uns Jesus selbst darauf hingewiesen, daß er die versprengten Schafe zusammenführen wird und daß danach ein Hirt und eine Herde sein werde. Es ist wohlgemerkt keine Verheißung, die er in die Machbarkeit seiner Jünger und damit der Kirche gestellt hat. ER selbst wird das tun.

Wann aber wird der Herr wiederkommen? Er wird wiederkommen zum Gericht. So verkündet es die Kirche. Dann aber, so sagt ein Theologe und Mystiker unserer Tage, wird man sich nur für Himmel oder Hölle entscheiden können, eine Möglichkeit sich für das sichtbare Reich Gottes auf Erden zu entscheiden gibt es dann nicht. Also, folgert er, in Kenntnis seines besonderen Wissens wird Jesus bereits vor dem Ende wiederkommen, und weiter sagt er, seine Wiederkunft wird zusammenfallen mit dem Triumph des Unbefleckten Herzens Mariens. Seine Wiederkunft wird zugleich der Beginn seiner glorreichen eucharistischen Gegenwart sein. Auch dieser Mann spricht davon, daß wir in der Endzeit leben, wobei er betont, daß das nicht das Ende der Welt bedeutet.

Beten wir nicht ständig im Vaterunser darum? Recht spärlich sind die theologischen Erkenntnisse auf diesem Gebiet, denn um das Jahr 1000 bildeten sich um diesen Themenkreis Lehren, wie der Milenismus (Lehre vom tausendjährigen Reich) oder der Schiliasmus, die von der Kirche damals zwar als Irrlehren verurteilt wurden, deren richtige Auslegung daraufhin bis heute theologisch nur ungenügend bewältigt, ja vernachlässigt wurde.


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GARABANDAL UND DIE DREI PÄPSTE

Quelle:garabandalderfilm.com/

Eines der Themen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen von Garabandal am meisten kommentiert wird, ist die Prophezeiung der „drei Päpste" zusammen mit der Ankündigung einer bevorstehenden „Ende der Zeit". Das Thema ist so sensibel, dass es sehr missverstanden werden kann und zu falschen Interpretationen führen kann. Daher werden wir über die Informationen nachdenken, die uns zur Verfügung stehen, wobei wir sehr darauf bedacht sind, keine Interpretationen zu geben, die uns nicht zustehen, sondern allein der Kirche zufallen.

Es war der 3. Juni 1963. Die Nachricht vom Tod von Papst Johannes XXIII. war gerade in Garabandal bekannt geworden Conchita war zusammen mit ihrer Mutter auf den Weg in die Kirche, um für die ewige Ruhe des Pontifex zu beten. Auf dem Weg dorthin lauscht Conchita in ihrem Inneren der unverwechselbaren Stimme Unserer Mutter, die zu ihr sagt: „Nach diesem Papst sind es nur noch drei; und dann [wird] das Ende der Zeit sein". Nach einer Weile erklärt die Muttergottes, dass, obwohl sie sagt, dass es nur noch drei Päpste geben wird, es einen weiteres geben würde, dieses aber „die Kirche für eine sehr kurze Zeit regieren würde", weshalb Sie ihn nicht in dieser Liste berücksichtigt. Es gibt Zeugen, die bestätigen, dass Conchita noch im selben Monat, Juni 1963, diese Präzision verkündet. Das bedeutet, dass Unsere Mutter im gleichen Satz zwei Prophezeiungen gemacht hat:

1. Es gibt nur noch drei Päpste und dann wird es das „Ende der Zeiten" anbrechen.
2. Um uns zu bestätigen, dass die erste Aussage wahr ist, bietet uns Unsere Mutter ein Zeichen: Es wird zusätzlich noch einen Papst geben, aber sein Pontifikat wird so kurz sein, dass Sie in dieser Ankündigung ihn nicht mitzählt.

Wir alle wissen, wer dieser Papst ist, dessen Regierung so kurzlebig war, dass er das Schicksal der Kirche nicht beeinflusst hat: Johannes Paul I., der vom 26. August 1978 bis zu seinem Tod am 28. September 1978 Papst war. Nach nur 33 Tagen Pontifikat entspricht Papst Luciani genau der Beschreibung dieser außergewöhnlichen Vorhersage, die 1963 undenkbar war. Die drei Päpste der Ankündigung wären daher Paul VI., Johannes Paul II. und Benedikt XVI. Nach der Ankunft von Papst Franziskus hat die Zeit begonnen, in der das „Ende der Zeit" kommen soll.

Was bedeutet aber diese Ankündigung? Ich weise erneut darauf hin, dass wir sehr vorsichtig und demütig sein müssen, wenn wir versuchen, hierfür eine Erklärung zu finden. Folgen wir das Beispiel von Sr. Lucia von Fatima, als das dritte Geheimnis von Fatima im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. P. José Luis Saavedra erklärt, dass der Heilige Stuhl vor der Veröffentlichung der durch Kard. Angelo Sodano erarbeiteten Interpretation erstmal Sr. Lucia diese überreichte, um ihre Meinung zu erfahren und um zu sehen, ob sie diese Interpretation teilte. Sr. Lucia – erklärte später Kardinal Ratzinger - antwortete, dass sie die Vision gehabt hatte, ihr aber dessen Interpretation nicht zustünde. Die Interpretation, sagte sie, sei nicht Zuständigkeit des Sehers, sondern der Kirche.

Der Seher kann es nicht riskieren, die empfangenen Nachrichten zu interpretieren. Seine Pflicht ist es, sie der Kirche zum Studium und zur autorisierten Auslegung zu übermitteln. Deshalb hat auch Conchita in Garabandal die Entscheidung über die Angelegenheit ganz der Kirche überlassen. Das müssen auch wir tun. Riskieren wir keine freie Interpretation, die unseren Glauben oder den Glauben anderer schädigen kann. Das Verständnis einer Nachricht aus einer privaten Offenbarung erfordert normalerweise eine lange Reifezeit. Manchmal muss sogar die Erfüllung der vorhergesagten Ereignisse abwarten. Es ist jedoch so, dass die Prophezeiung in der Heilsgeschichte nicht mit Weissagung verwechselt werden kann. Es geht nicht darum zukünftige Ereignisse vorherzusagen, sondern es ist immer ein Aufruf zur Bekehrung. Die Prophezeiung offenbart den Willen Gottes für die Gegenwart mehr als für die Zukunft: Es ist ein Aufruf an uns, uns heute zu bekehren, ohne auf die prophezeiten Ereignisse zu warten; diese Ereignisse sind allein ein Zeichen, die das Eingreifens Gottes in die Geschichte bestätigen.

Die Worte unserer Mutter lauten: «Nach diesem Papst sind es nur noch drei; und dann ist das Ende der Zeit». Das Adverb „nach“ - wie P. José Luis Saavedra in seinem Buch „Garabandal, Botschaft der Hoffnung“ zutreffend bemerkt -bedeutet nicht „sofort“. Auch bedeuten „Ende der Zeit“ und „Ende der Welt“ nicht dasselbe und Conchita hat dies immer wieder wiederholt. „Es sind nur noch drei“ bedeutet nicht, dass es danach keine Päpste oder keine Kirche mehr geben wird oder dass die Menschheit verschwinden wird. Wir müssen all diese schweren schwarzen Wolken aus unserem Kopf und unserer Fantasie verbannen. «Nur noch drei; und dann [wird] das Ende der Zeit sein“ bedeutet einfach, dass es noch drei Päpste geben wird, bevor dieses mysteriöse „Ende der Zeit“ beginnt. Danach wird es weiterhin Päpste geben, die Kirche und die Welt werden weiterhin existieren. Aber danach werden wir in eine neue Epoche in der Kirchengeschichte eintreten.

Unsere Mutter in Garabandal hat das und nicht mehr gesagt und wir dürfen es nicht wagen, ein weiteres Wort hinzuzufügen. Wir können jedoch nicht bestreiten, dass wir in einer Zeit leben, die für die Geschichte der Kirche von enormer Bedeutung ist. 
Dieses Ende der Zeit geht mit einer Zeit der großen Prüfung und Reinigung der Kirche einher. Und das ist nicht nur eine Interpretation, sondern offensichtlich für alle, die wir das täglich erfahren. Es ist gegenwärtig, dass die Kirche heute stark geprüft, verfolgt und gereinigt wird. Das bedeutet aber nicht, dass es das Ende der Kirche ist; im Gegenteil, wenn wir treu sind und auf die Aufrufe unserer Mutter antworten, wird diese ganze Situation zu einem vorsehenden Gnadenmoment führen.

Tatsächlich verbindet P. José Luis Saavedra die Verkündigung des „Endes der Zeit“ mit der leuchtenden Prophezeiung von Fatima: „Endlich wird mein Unbeflecktes Herz siegen“. Dieses „endlich“, so finden wir es im Wörterbuch, ist ein adverbialer Ausdruck, der mit Nachdruck das Ende einer Wartesituation ausdrückt. In diesem Fall scheint es auf den Abschluss einer schwierigen Zeit vor dem Triumph des Unbefleckten Herzens Mariens hinzuweisen. Für Santiago Lanús - Experte in aktuellen marianischen Erscheinungen - würde „das Ende der Zeit“, das mit der Warnung Garabandals beginnen sollte, „bis zum in Fatima angekündigten Triumphs des Unbefleckten Herzens andauern“. Dieses Ende der Zeit wäre geprägt von einer schmerzhaften Zeit der inneren Prüfung und der äußeren Verfolgung, in der die Kirche, wie die Mädchen von Garabandal ankündigten, den Eindruck erwecken würde, kurz vor ihrem Untergang zu stehen. Wir leiden bereits teilweise diese Prüfung. Wir dürfen aber nicht dieser bösen Versuchung nachgeben oder verzweifeln, denn alle diese Ereignisse, von denen wir sprechen, kommen aus den Tiefen des barmherzigen Herzens unseres Herrn. Wir sollten uns nicht vor zukünftigen Ereignissen fürchten, sondern uns mit Vertrauen in die Hände Unserer Himmlischen Mutter begeben, denn alles ist zu unserem Besten bedacht, um uns zu einer tiefen Umkehr zu führen.

Dennoch möchte ich darauf bestehen, dass Ankündigungen wie die, die wir in Garabandal hören, von der Kirche interpretiert werden müssen und von ihrer Seite eine besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit erfordern. Während wir aber die endgültige öffentliche Verkündigung der Kirche für Garabandal erwarten, lasst uns mit Frieden und mit einem dankbaren Herzen gegenüber Unserer Mutter an unserer Bekehrung arbeiten und Ihr danken, die uns so sehr liebt und die mit solcher Entschlossenheit unsere Erlösung sucht.

Quelle: SAAVEDRA, J.L., 
Garabandal, mensaje de esperanza. Santander, 2015.
                                          (Garabandal, Botschaft der Hoffnung)


 

Es folgen von der Redaktion dieser Webseite wichtige Hinweise:

Auszug Text SAAVEDRA, J.L., Garabandal, mensaje de esperanza. Santander, 2015
Wir alle wissen, wer dieser Papst ist, dessen Regierung so kurzlebig war, dass er das Schicksal der Kirche nicht beeinflusst hat: Johannes Paul I., der vom 26. August 1978 bis zu seinem Tod am 28. September 1978 Papst war. Nach nur 33 Tagen Pontifikat entspricht Papst Luciani genau der Beschreibung dieser außergewöhnlichen Vorhersage, die 1963 undenkbar war. Die drei Päpste der Ankündigung wären daher Paul VI., Johannes Paul II. und Benedikt XVI.

Diese Prophezeiung ist klar und deutlich.

Bei P. Franziskus hat die Zeit begonnen!
Während seines Pontifikats wurde er mehrfach der Verbreitung von Häresien beschuldigt.
Z.B    Amoris laetitia
          Pachamama
 

Textauszug: 
Interview des italienischen Fernsehen mit Erzbischof Carlo Vigano   April 2025 
Wie sieht die Zukunft der Kirche nach dem Tod von Papst Franziskus aus?

Der Tod Bergoglios verdeutlicht sozusagen eine Situation weitverbreiteter Illegitimität. Von den 136 wahlberechtigten Kardinälen wurden 108 von ihm selbst „geschaffen“. Das bedeutet, dass jeder Papst, der im kommenden Konklave gewählt wird – selbst wenn es sich um einen neuen Heiligen Pius X. handelt –, seine Autorität dadurch beeinträchtigt sein wird, dass er von falschen Kardinälen gewählt und von einem falschen Papst geschaffen wurde. Aus diesem Grund habe ich meine Mitbrüder im Bischofsamt vor einiger Zeit gebeten, diese Aspekte zu klären, bevor sie mit der Wahl eines neuen Papstes fortfahren.
Sicherlich ist die Situation verheerend und menschlich unlösbar. Als Bischof und Nachfolger der Apostel kann ich jedoch nicht umhin, alle daran zu erinnern, dass die Kirche, der mystische Leib Christi, dazu bestimmt ist, die „passio Ecclesiæ“ nach dem Vorbild des Herrn zu bestehen. Gerade aus dieser Passion – in der alles verloren scheint wie an jenem Karfreitag vor 1992 Jahren – wird die Kirche wiedergeboren, erneuert und geläutert werden.

 Quelle: https://www.complicitclergy.com/2025/04/24/archbishop-vigano-the-interview-they-refused-to-publish/

 

Man beachte die sehr wichtige Päpstliche Bulle
„Cum Ex Apostolatus Officio“ von Papst Paul IV 15. Februar 1559

Enzykliken.Bullen/Cum_Ex_Apostolatus_Officio_von_Papst_Paul_IV.html

 

Wichtige Textstellen dieser Bulle hervorgehoben

Päpstliche Bulle
„Cum Ex Apostolatus Officio“ von Papst Paul IV

Maßnahmen gegen die Greuel der Verwüstung, wie er vom Propheten Daniel vorhergesagt ist, an heiliger Stätte

 

  (Aus: Bullarium, Bd.1, Luxemburg 1727, Seite 840-842.

Die Paragrapheninhalte sind dort am Rande angegeben.)
 

Bulle
„Cum Ex Apostolatus Officio“
von Papst Paul IV

15. Februar 1559
Paul, Bischof,


 

Inhaltsangabe: Einleitung

Aufgrund des Apostolischen Amtes, das uns von Gott anvertraut ist, wenn auch ohne eigene hinreichende Verdienste, lastet die allgemeine Sorge um die Herde des Herrn auf uns. Deswegen sind wir gehalten, zu ihrer treuen Bewahrung und zur heilvollen Lenkung nach Art eines aufmerksamen Hirten ständig wachsam zu sein und sehr sorgfältig Vorsorge zu treffen, daß jene in dieser Zeit, die sich infolge der Sündenauswirkung ungebundener auf ihre eigene Weisheit stützen und sich verhängnisvoller als gewöhnlich gegen die Beobachtung des rechten Glaubens erheben und überdies mittels abergläubischer und frei erfundener Ausflüchte das Verständnis der Heiligen Schrift verdrehen sowie die Einheit der katholischen Kirche wie den nahtlosen Rock des Herrn zu zerreißen suchen, daß diese von der Herde Christi verjagt werden und die Lehre des Irrtums nicht weiter verbreiten können, da sie es verschmähen, Jünger der Wahrheit zu sein.

 

§1. Inhaltsangabe: Der Anlaß zu dieser Konstitution

In Anbetracht dieser so schwierigen und gefahrvollen Angelegenheit hat der Römische Pontifex (=Bischof von Rom), der Gottes und unseres Herrn Jesus Christus Stellvertreter auf Erden ist, über die Völker und Reiche unbeschränkte Vollmacht und entscheidet richterlich über alle, ohne selber in dieser Welt richterlichem Urteil zu unterliegen; jedoch darf ihm widersprochen werden, wenn er als vom Glauben abgewichen erfunden wird. Je größer jedoch die Gefahr ist, die die Aufmerksamkeit auf sich zieht, desto vollständiger und sorgfältiger muß man darauf bedacht sein, daß keine falschen Propheten oder andere, die weltliche Gewalt innehaben, die Seelen einfacher Menschen beklagenswert umgarnen und Unzählige, die in geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten ihrer Sorge und Leitung anvertraut sind, mit sich ins Verderben und in den Untergang der Verdammnis ziehen.

Es darf niemals dazu kommen, daß wir den Greuel der Verwüstung, wie er vom Propheten Daniel vorhergesagt ist, an heiliger Stätte sehen. Deswegen verlangen wir danach, soweit wir es in Anbetracht unseres Hirtenamtes mit Gottes Hilfe vermögen, die Füchse, die den Weinberg des Herrn zu verwüsten trachten, zu fangen und die Wölfe von den Schafställen fernzuhalten, um nicht als stumme Hunde zu erscheinen, die nicht zu bellen vermögen, damit wir nicht mit den bösen Landpächtern zugrunde gehen und mit dem Mietling verglichen werden.

 

§2. Inhaltsangabe: Der Papst bestätigt hier alle Strafen, die über Häretiker und Schismatiker verhängt sind.

Nach reiflicher Beratung mit unseren ehrwürdigen Brüdern, nämlich den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche, billigen und erneuern wir mit ihrem Rat und ihrer einmütigen Zustimmung alle und jede Anordnung der Exkommunikation, der Suspension, des Interdikts, der Amtsenthebung und aller anderen Urteilssätze, Zensuren und Strafen, die von all unseren Vorgängern für solche erlassen wurden, ferner diejenigen, die durch ihre außergesetzlichen Schreiben festgelegt oder durch die heiligen Konzilien von der Kirche Gottes angenommen wurden oder durch die Erlasse und Bestimmungen der heiligen Väter oder durch die heiligen Richtlinien, Verfügungen und Apostolischen Verordnungen gegen Häretiker oder Schismatiker, jemals erlassen oder veröffentlicht wurden, - diese, so bestimmen wir auf Dauer, müssen beachtet werden und wieder in tatkräftige Beachtung, wenn sie vielleicht nicht darin sind, kommen und darin bleiben. Alle, die bis jetzt vom katholischen Glauben abgewichen, in Häresie gefallen oder ins Schisma geraten sind oder derlei hervorgerufen oder verschuldet haben, wenn sie als solche erkannt sind, sich bekannt haben oder überführt wurden oder (was Gott in seiner Huld und Güte von allen abwenden wolle) fernerhin abweichen, in Häresie fallen, in ein Schisma geraten, derlei hervorrufen, verschulden oder die erfunden werden, daß sie abgewichen, in Häresie gefallen, in ein Schisma geraten sind, solches hervorgerufen oder verschuldet haben, oder die dies bekennen oder dessen überführt werden, - diese, so wollen und bestimmen wir, daß diese jeglichen Standes, Grades, Ranges, Berufes und vortrefflicher Würde, auch wenn sie in bischöflicher oder erzbischöflicher Würde stehen oder Patriarchen, Primaten oder eine andere größere kirchliche Würde besitzen, mit der Kardinalswürde versehen sind oder das Amt eines Legaten des Apostolischen Stuhles, wo immer auf Erden, ständig oder zeitlich begrenzt innehaben, daß sie alle die vorgenannten Urteilssätze, Zensuren und Strafen auf sich ziehen. Das Gleiche gilt für die weltlichen Autoritäten eines Grafen, Barons, Markgrafen, Herzogs, Königs oder Kaisers oder die sonst durch höhere Würde hervorragen.

 

§3. Inhaltsangabe: Prälaten und Fürsten, die vom Glauben abweichen, werden weitere Strafen auferlegt.

Nichtsdestoweniger halten wir es für angebracht, daß jene, die sich nicht aus Liebe zur Tugend vom Schlechten fernhalten, aus Furcht vor Strafe davon abgeschreckt werden. Bischöfe, Erzbischöfe, Patriarchen, Primaten, Kardinäle, Legaten, Grafen, Barone, Markgrafen, Herzöge, Könige und Kaiser, die andere belehren und ihnen ein gutes Beispiel zum Verleih in der katholischen Kirche sein müssen, fehlen schwerer als die übrigen, da sie nicht nur sich selber zugrunde richten, sondern auch unzählige andere Menschen, die ihrer Obsorge und Leitung anvertraut sind oder ihnen anderweitig untergeben sind, mit sich ins Verderben und in den Pfuhl des Untergangs ziehen. In Übereinstimmung und mit Zustimmung der Kardinäle bestimmen wir in dieser Konstitution, die für immer gelten soll, aus Abscheu gegen ein so großes Verbrechen, in Bezug auf das es in der Kirche Gottes kein größeres oder verhängnisvolleres gibt, und legen aufgrund der Fülle Apostolischer Vollmacht fest, verordnen und definieren, daß Urteilssätze, Zensuren und vorgenannten Strafen in Kraft und Wirksamkeit bleiben und in Zukunft Wirksamkeit behalten. Alle und jeder einzelne der Bischöfe, Erzbischöfe, Patriarchen, Primaten, Kardinäle, Legaten, Grafen, Baronen, Markgrafen, Herzöge, Könige und Kaiser, die bis jetzt offenkundig vom Glauben abgewichen, in Häresie gefallen oder ins Schisma geraten sind oder derlei hervorgerufen oder verschuldet haben, so sie als solche befunden wurden oder sich bekannt haben oder überführt wurden oder auch in Zukunft abweichen, in Häresie fallen oder ins Schisma geraten oder derlei veranlaßt oder verschuldet haben: wenn sie als solche befunden werden oder sich bekennen oder überführt werden, da sie darin unentschuldbarer sind als die übrigen, so gehen sie- über die vorgenannten Urteilssätze, Zensuren und Strafen hinaus- eo ipso (=von selbst, automatisch), ohne irgendeine rechtliche oder faktische Amtshandlung, ihrer Ämter und Bischofssitze, auch ihrer Erzbischöfen, sowie Patriarchal- und Primatialkirchen sowie ihrer Kardinalswürde und jedwedes Legatenamtes verlustig. Sie verlieren ebenfalls das aktive und passive Wahlrecht und jedwede Autorität in ihren Klöstern, Benefizien und kirchlichen Ämtern mit und ohne Seelsorge, seien sie Weltgeistliche oder Angehörigen irgendeines Ordens, die aufgrund von Vergünstigungen oder apostolischer Anweisung (Dispens) auf einen Rechtstitel, auf eine Kommende oder für die Verwaltung oder sonstwie etwas erlangt haben, worin oder wozu sie irgendein Recht haben. Sie sollen aller Erträgnisse und Einkünfte und aller Jahreserträge aus ähnlichen Erträgnissen und Einkünfte und Erträgen, die ihnen vorbehalten und zugewiesen sind, beraubt werden. Auch Grafschaften, Baronien, Markgrafschaften, Herzogtümer, Königtümer und Kaisertum verlieren sie völlig, ganz und auf immer, und sind dafür weiterhin ungeeignet und unfähig. Sie haben als Abgefallene und Abtrünnige in allem und in jeder Hinsicht zu gelten, selbst wenn sie vorher einer derartigen Häresie vor Gericht öffentlich abgeschworen hätten. Zu keiner Zeit können sie in ihre früheren Ämter wieder eingesetzt werden; in Bischofs-, Erzbischofs-, Patriarchen- oder Primatialkirchensitz oder in die Kardinalswürde oder in einen anderen Ehrengrad oder in irgendeine größere oder auch geringere Würde, auch nicht in aktives oder passives Wahlrecht, auch nicht in Klöster, Benefizien oder Grafschaften, Baronien, Markgrafschaften, Herzogtümer, Königtümer und Kaisertum; sie können nicht wieder eingesetzt, reintegriert oder rehabilitiert werden; im Gegenteil, sie werden dem Urteil weltlicher Macht überantwortet zu gebührender Bestrafung. Bei offenkundigen Zeichen wahrer Reue und Anzeichen gebührender Buße sollen sie aufgrund der Nachsicht und Güte des Heiligen Stuhls in ein Kloster oder an einen anderen Ort mit klösterlicher Ordnung gebracht werden, um für immer beim Brot des Leides und beim Wasser der Trauer Buße zu tun. Als solche Abgefallene sollen sie von allen betrachtet, behandelt und angesehen werden, welchen Standes, Grades, Ranges, Berufes sie auch sein mögen oder von welcher hervorragenden Würde, auch jedweder Würde eines Bischofs, Erzbischofs, Patriarchen und Primaten oder auch anderer höherer kirchlicher Amtswürde und auch Kardinalswürde oder weltlich: von Autorität und Vorzüglichkeit eines Grafen, Barons, Markgrafen, Herzogs, Königs und Kaisers; als solche sollen sie gemieden werden und allen menschlichen Trostes bar sein.

 

§4. Inhaltsangabe: Wer Patronats- oder Ernennungsrechte für Benefizien hat, die infolge Häresie unbesetzt sind, soll gehalten sein, innerhalb der gesetzlichen Frist andere Personen zu präsentieren.

Die die Patronats- oder Ernennungsrecht geeigneter Personen für Kathedral-, auch Metropolitan- und Patriarchal- sowie Primatialkirchen oder auch Klostergüter zu haben beanspruchen, sind gehalten, wenn diese infolge derartiger Vorgänge vakant sind, dafür zu sorgen, daß diese Ämter nicht längere Zeit den Unbilden des Nicht-besetzt-Seins ausgeliefert werden, sondern daß sie der Häretikerknechtschaft entrissen, geeigneten Personen anvertraut werden, die deren Untergebene getreulich auf den Pfad der Gerechtigkeit geleiten. Für Kirchen, Klöster und Benefizien sollen sie derartige andere geeignete Personen innerhalb der vom Recht oder aufgrund ihrer Konkordate oder Abmachungen mit dem Heiligen Stuhl festgelegten Frist uns oder dem jeweiligen Römischen Pontifex (Papst) präsentieren. Andernfalls geht nach Ablauf dieser Frist die volle und freie Verfügung über Kirchen, Klöster und vorgenannten Benefizien auf uns und den jeweiligen Pontifex Romanus (=Papst) eo ipso von Rechts wegen über.

 

§5. Inhaltsangabe: Begünstiger der Häretiker ziehen sich die hier beschriebenen Strafen zu.

Überdies sollen jene, die solche, welche als derartige ertappt wurden oder sich bekannt haben oder überführt wurden, wissentlich irgendwie aufnehmen oder verteidigen oder begünstigen oder ihnen Glauben schenken oder ihre Lehren als Dogmen auszugeben wagen, diese sollen eo ipso (= von selbst) der Exkommunikation verfallen, sie sollen ehrlos sein und kein Wahlrecht haben, sei es persönlich oder schriftlich mittels eines Boten oder, eines Bevollmächtigten für öffentliche oder private Aufgaben oder für beratende Ausschüsse, für eine Synode oder ein allgemeines oder provinzielles Konzil, ein Kardinalskonklave oder irgendeine Versammlung von Gläubigen. Für die Wahl irgend jemandes oder zur Zeugnisabgabe sollen und können sie nicht zugelassen werden. Sie sollen zeugnisunfähig sein und können keine Erbnachfolge antreten; überdies braucht ihnen niemand über irgendwelche Angelegenheiten Rechenschaft zu geben. Wenn sie vielleicht Richter sind, erhalten ihre Urteile keine Gültigkeit, es dürfen ihnen keinerlei Rechtssachen zu Gehör gebracht werden. Wenn sie Rechtsanwälte sind, darf ihr Rechtsbeistand nicht angenommen werden; wenn sie Notar sind, sollen die durch sie ausgefertigten Urkunden völlig ohne Gültigkeit und Bedeutung sein. Darüber hinaus sollen Kleriker aller und einzelner Kirchen verlustig gehen, auch der Kathedral-, Metropolitan-, Patriarchal- und Primatialkirchen sowie der Klöster und Benefizien und der kirchlichen Ämter, auch wenn sie- wie vorher angemerkt – in qualifizierter Weise erworben wurden. Sowohl die Kleriker als auch die Laien sollen, auch wenn sie diese – wie vorausgeschickt – in qualifizierter Weise erworben haben, ihre Ämter eo ipso (=von selbst) verlieren, wenn sie mit den vorgenannten Würden ausgestattet sind: nämlich mit Königtümern, Herzogtümern, Domänen und Lehensgütern. Königtümer, Herzogtümer, Domänen, Lehensgüter und andere Güter dieser Art sollen beschlagnahmt werden und bleiben, dann denjenigen rechtmäßig übereignet werden, die sie zuerst in Besitz nehmen, sofern diese in der Aufrichtigkeit des Glaubens und in der Einheit mit der Heiligen Römischen Kirche sind und im Gehorsam stehen gegen uns und unsere Nachfolger, die Römischen Päpste, die kanonisch-rechtmäßig nachfolgen.

 

§6. Inhaltsangabe: Prälaten und Bischöfe, die vor ihrer Erhebung offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen sind, verlieren automatisch alle Autorität und jegliches Amt. Ihre Erhebung ist nichtig und kann in keiner Weise gültig gemacht werden.

Wir fügen hinzu, daß ein Bischof, auch wenn er an Stelle eines Erzbischofs oder Patriarchen oder Primas fungiert, oder ein Kardinal der vorgenannten Römischen Kirche, auch – wie vorbemerkt – ein Legat oder auch ein Römischer Pontifex (Papst) vor seiner Erhebung zum Kardinal oder seiner Wahl zum Römischen Pontifex (Papst) vom katholischen Glauben abgewichen, in eine Häresie gefallen oder ins Schisma geraten ist oder derlei hervorgerufen und verursacht hat, so ist seine Erhebung oder Wahl, auch wenn sie in Eintracht und mit der einmütigen Zustimmung aller Kardinäle erfolgt ist, null und nichtig und wertlos. Sie kann nicht durch die Annahme der Bischofsweihe oder die nachfolgende Übernahme der Leitung und Verwaltung, auch nicht durch die Inthronisation des Römischen Pontifex“ selbst oder durch Huldigung oder durch den ihm von allen geleisteten Gehorsam, wie lange er auch gedauert haben mag, als gültig geworden bezeichnet werden, noch Gültigkeit erlangen, noch als gültig in irgendeinem Teilbereich angesehen werden. Man muß dafürhalten, daß allen die auf solche Weise zu Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen oder Primaten befördert wurden, in geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten eine nichtige Verwaltungsbefugnis zu erteilt worden ist oder zu erteilt wird. Alles und jedes, das durch sie wie auch immer ausgesprochen, geschaffen, vollzogen und verwaltet wurde, und alles, was daraus folgte, entbehrt der Gültigkeit und kann überhaupt keine Sicherheit und auch niemandem ein Recht verleihen. So gehen die so Beförderten und Gewählten eo ipso (=von selbst) und ohne irgendeine Erklärung jeglicher Würde, Stellung, Ehre, jeglichen Titels, jeglicher Autorität, jeglichen Amtes und jeglicher Vollmacht verlustig, selbst wenn alle und jeder einzelne so Beförderte oder Gewählte vorher vom Glauben nicht abgewichen wären und nicht Häretiker gewesen wären und nicht ins Schisma verfallen wären oder es hervorgerufen oder veranlaßt hätten.

 

§7. Inhaltsangabe: Ihren Untergebenen ist es erlaubt, den Gehorsam und die Ergebenheit ungestraft zu verweigern.

Untergebenen Personen, und zwar sowohl Weltgeistlichen und Ordensgeistlichen als auch Laien, auch Kardinälen, auch solchen, die an der Wahl des Papstes, der zuvor vom Glauben abgefallen oder Häretiker oder Schismatiker war, teilgenommen oder sonstwie zugestimmt und ihm das Gehorsamsversprechen geleistet und ihm gehuldigt haben, dies gilt auch für Kastellane, Präfekten, Hauptleute und Beamte unserer heren Stadt (=Rom) und des ganzen Kirchenstaates, auch diesen Beförderten oder Gewählten, die durch Huldigung oder Eid oder Schuldbriefe gebunden und verpflichtet sind, ist es gestattet, sich von der Gehorsamspflicht und Ergebenheit gegenüber den so Beförderten oder Gewählten jederzeit ungestraft loszusagen und diese wie Zauberer, Heiden, Zöllner und Häresiarchen zu meiden. Doch bleiben diese Untergebenen der Treue und dem Gehorsam gegenüber künftigen Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen, Primaten und dem Römischen Papst, der kanonisch rechtmäßig nachfolgt, nichtsdestoweniger weiter verpflichtet. Zur größeren Beschämung der so Beförderten und Erwählten, wenn diese ihre Leitung und Verwaltung weiter fortführen wollen, ist es gestattet, gegen diese so Beförderten und Erwählten die Hilfe des weltlichen Arms anzurufen. Deswegen dürfen solche, die sich von der Treue und dem Gehorsam gegenüber den so Beförderten und Gewählten nach Maßgabe des Vorgenannten lossagen, nicht als Zerreißer der Tunika des Herrn gelten und Zensuren oder rächender Bestrafung unterliegen.

 

§8. Inhaltsangabe: Aufhebung gegenteiliger Anordnungen.

Dem stehen nicht entgegen apostolische Bestimmungen und Anordnungen, auch nicht Privilegien, Bewilligungen (=Indulte) und Apostolische Schreiben, die diesen Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen, Primaten und Kardinälen und jedweden anderen – in welchem Zusammenhang oder welcher Form und mit welchen Klauseln auch immer gegeben -, auch nicht Dekrete auch nicht als Motu proprio“, oder aus sicherem Wissen und in der Fülle Apostolischer Vollmacht oder auch mittels Konsistorium oder sonst auf irgendeine Weise ausgestellt, auch nicht, wenn sie wiederholt gutgeheißen und erneuert wurden und auch im Rahmen des Corpus iuris, auch nicht irgendwelche Kapitel des Konklaves, wenn auch unter Eid oder mit Apostolischer Bestätigung oder sonstwelcher Bestätigung, auch durch uns selbst beeidigt. Alle diese gegenwärtigen Zusagen an sie, die ausdrücklich genannt wurden und Wort für Wort angeführt wurden, die sonst in ihrer Gültigkeit verbleiben, heben wir nur für diese Fälle speziell und ausdrücklich auf, ohne daß irgend etwas anderes dagegen steht.

 

§9. Inhaltsangabe: Befehl zur Veröffentlichung.

Damit aber das vorliegende Schreiben zur Kenntnis aller, denen daran liegt, gelangt wollen wir, daß es oder eine Kopie davon (die durch die Hand eines amtlichen Notars unterzeichnet und mit dem Siegel einer Person kirchlicher Würde beglaubigt ist; wir bestimmen, daß dieser volle Glaubwürdigkeit zukommt) an den Türflügeln der Basilika des Apostelfürsten in der Stadt (=Rom) und der Apostolischen Kanzlei und am Rande des Campus Florae ( =Campo die Fiori) durch einige aus unseren Läufern veröffentlicht und angeschlagen werde und eine Kopie davon dort angeschlagen belassen werde. Die Veröffentlichung und Anschlagung sowie die Belassung einer derartigen Kopie, die angeschlagen ist, genügt und muß für feierlich und gesetzmäßig gehalten werden, und es ist keine andere Veröffentlichung erforderlich oder zu erwarten.

 

 §10. Inhaltsangabe: Strafsanktionen.

Es ist also niemandem erlaubt, dieses Schriftstück unserer Gutheißung, Erneuerung, Sanktion, Bestimmung, Aufhebung, Willensäußerung und Dekrets zu verstümmeln oder vermessenerweise dagegen anzugehen. Wenn jemand das versuchen sollte, soll er wissen, daß er sich den Unwillen des Allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus zuzieht. Gegeben zu Rom bei Sankt Peter, im 1559. Jahr der Menschwerdung des Herrn, am 15. Tag vor den Kalenden des März (= 15. Februar), im vierten Jahr unsere Pontifikats.

† Ich Paulus, Bischof der Katholischen Kirche, habe unterschrieben.

(Es folgen die Unterschriften der 31 Kardinäle.)

Linkempfehlung:
Übersicht Enzykliken - Päpstliche Bullen

Quo primum Päpstliche Bulle Papst Pius V. Ritus der Messe 1570


 

Am Tag des Papstrücktritts von Papst Benedikt XVI. schlägt ein Blitz im Petersdom ein
Quelle: www.focus.de Seite wurde inzwischen gelöscht

Der Blitz schlug nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa
um 17.56 Uhr (11. Februar 2013) ein,
also an demselben Tag der Rücktritts-Ankündigung
von Papst Benedikt XVI.


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